Kundenkarte
Geschäftsbedingungen der REITER VORTEILSKARTE
gültig seit 1. Jänner 2010:
1. Die REITER VORTEILSKARTE ist gratis und es entstehen für Sie keine Verpflichtungen. Jedes Mal, wenn Sie mit Ihrer, als Vorteilskarte registrierten Bankomatkarte bei REITER Betten & Vorhänge GmbH bezahlen, erkennt dies unsere Kasse automatisch. Wichtig: Ihre Bankomatkarte führen Sie bitte immer beim Einkauf mit, denn nur bei deren Verwendung oder Vorlage sowie ausschließlich bei Bar- bzw. Bankomatzahlung können Sie die zahlreichen Kundenvorteile nutzen und wir Ihren Einkauf für die Ermittlung der Rückvergütung berücksichtigen. Wenn Sie nicht im Besitz einer Bankomatkarte sind oder zusätzlich eine Vorteilskarte wünschen, stellen wir Ihnen diese gerne aus. Bitte unterschreiben Sie die Vorteilskarte sofort bei der Ausfolgung. Wenn Sie Ihre Bankomatkarte als Vorteilskarte registrieren und keine zusätzliche Vorteilskarte benötigen, bedanken wir uns bei Ihnen für die sich daraus ergebende Einsparung und Verwaltungsvereinfachung, mit einem einmaligen Gutschein! Dieser wird Ihnen bei der Anmeldung gleichzeitig mit dem 1. Einkauf gutgeschrieben! Durch die Verwendung der Vorteilskarte und die Inanspruchnahme der Vorteile daraus, erkennen Sie die Bedingungen der Vorteilskarte in der jeweils aktuellen Form an! Wenn Sie die Bedingungen nicht akzeptieren, ersuchen wir Sie uns dies schriftlich mitzuteilen und die Leistungen der Karte ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in Anspruch zu nehmen!
2. Bei Ihrer Zustimmung zur Abonnierung unseres Newsletters per E-Mail (kommt zirka zwei Mal im Monat) gleichzeitig mit der Anmeldung zur Reiter Vorteilskarte senden wir Ihnen einmalig einen Gutschein für ein Geschenk an Ihre gültige E-Mail-Adresse zu. Dieses Geschenk erhalten Sie nur bei Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse. Weiters erteilen Sie mit Ihrer Unterschrift, bis auf jederzeitigen Widerruf, Ihre Zustimmung zu Anrufen zu Werbezwecken. Sie können den Newsletter selbstverständlich jederzeit abbestellen.
Bitte prüfen Sie vor der Unterschrift sorgfältig die eingegebenen Daten auf Richtigkeit!
3. Als aktiver Vorteilskunde erhalten Sie von uns jedes Jahr ein Geburtstagsgeschenk. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass pro Jahr und Vorteilskarten-Konto nur ein Geschenk in der angegebenen Frist eingelöst und nicht in Bar abgelöst werden kann.
4. Bei sämtlichen Retouren von Einkäufen, die mit unentgeltlichen Gutscheinen bezahlt wurden, wird kein Bargeld rückerstattet.
5. Rückvergütungsregelung: Der Prozentsatz der Rückvergütung ist umsatzabhängig und beträgt 3 % ab einem bonusfähigen Jahreseinkauf von € 50,-, maximal aber 10 % der in bar bzw. mit Bankomatkarte getätigten Einkäufe von bonusfähigen Artikeln während einem Kalenderjahr. Jeder bonusfähige Einkauf unter Verwendung Ihrer registrierten Bankomatkarte oder unter Bekanntgabe und Erfassung Ihrer Vorteilskundennummer wird automatisch Ihrem Halbjahres- bzw. Jahresumsatz gutgeschrieben. Ab einem bonusfähigen Jahresumsatz von € 200,- erhalten Sie bereits 5 %, ab € 700,- erhalten Sie 6 %, ab € 1.500,- erhalten Sie 7 % und ab € 2.500,- erhalten Sie 10 % Rückvergütung in Form eines Warengutscheines. Artikel, die bereits eine Preisreduktion von 25 % oder darüber haben und Umsätze, die mit Rückvergütungsgutscheinen, Geburtstagsgutscheinen und anderen unentgeltlichen Gutscheinen bezahlt werden sowie Dienstleistungen durch unsere Partner und Einkäufe im Web-Shop werden bei der Ermittlung der Rückvergütung nicht berücksichtigt (= nicht bonusfähiger Umsatz)! Bei Einkäufen von bonusfähigen Artikeln auf Teilzahlung, zählt nur die Anzahlung zum bonusfähigen Umsatz.
Umsätze aus dem Erwerb von Gutscheinen zählen nicht zum bonusfähigen Umsatz, dieser wird bei der Einlösung der Gutscheine berücksichtigt! Die Zwischenabrechnung erfolgt jeweils am 30.06., die Endabrechnung am Ende des Kalenderjahres zum 31.12. Grundlage für den Jahresumsatz ist der bonusfähige Umsatz eines Jahres. Es gilt dieselbe Staffelung wie für den Halbjahresumsatz. Bei der Jahresrückvergütung wird jedoch der Betrag in der Höhe der Gutschrift für das 1. Halbjahr abgezogen.
Beispiel: Frau Müller kauft von Januar bis Juni um € 250,- bonusfähige Artikel bei REITER ein. Sie profitiert von einer Einstufung bei 5 % und erhält im Juli ihre 1. Rückvergütung über € 12,50. Bis Jahresende gibt Frau Müller noch einmal € 460,- für bonusfähige Artikel bei REITER aus. Sie hat also einen Jahresumsatz von € 710,- und profitiert daher von 6 % Rückvergütung bzw. € 42,60. Nachdem die 1. Rückvergütung berücksichtigt wurde, erhält Frau Müller Anfang Januar € 30,10! Gutscheine mit Rückvergütungen unter € 0,50 werden nicht zugesandt, stehen jedoch im Kassensystem direkt in den Filialen für Sie zur Einlösung bereit!
Bereits im Juli erhalten Sie die Zwischenrückvergütung, im Januar die Jahresrückvergütung. Sie können die Rückvergütung bei einem der nächsten Einkäufe innerhalb der angegebenen Gültigkeit einlösen. Die Beträge gelten als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Versand der Gutschrift eine Korrektur beanspruchen (daher Kaufbelege bitte aufbewahren). Für verlorene Jahresgutschriften und Zwischenrückvergütungen wird dann Ersatz geleistet, wenn diese nicht bereits eingelöst wurden und noch nicht abgelaufen sind. Änderungen der persönlichen Daten, insbesondere der Adresse oder der E-Mail-Adresse, teilen Sie bitte der Firma REITER Betten & Vorhänge GmbH unmittelbar schriftlich mit.
6. Datenschutz: Ihre Daten werden nur im Zuge der Vorteilskarte beziehungsweise für die ordnungsgemäße Abwicklung Ihrer Einkäufe/Aufträge und zu internen Werbezwecken verwendet. Wir garantieren Ihnen, dass wir Ihre persönlichen Daten äußerst sorgfältig behandeln und unternehmen alles damit die Sicherheit Ihrer Daten gewährleistet ist. Auf keinen Fall werden Ihre Daten Dritten zur Verwendung überlassen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die REITER Betten & Vorhänge GmbH die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten unter Wahrung des Datenschutzgesetzes im Rahmen seines Kundenprogramms verwendet, sowie dazu, dass REITER Betten & Vorhänge GmbH Ihre personenbezogenen Daten selbst oder durch ein beauftragtes Datenverarbeitungsunternehmen automationsgestützt speichert, verarbeitet und übermittelt.
7. Mehrere Personen können Ihre VORTEILS Konten zusammenfassen lassen. So werden die bonusfähigen Umsätze der Kundenkonten zusammengerechnet und man erreicht früher die nächste Bonusstufe. Der Bonus aller zusammengefassten Kundenkonten wird dem Konto der Hauptkarte gutgeschrieben. Die Rückvergütungen und ein jährliches Geburtstagsgeschenk werden dem Besitzer des Hauptkontos an dessen angegebene Adresse zugesandt.
8. Sowohl Sie als Vorteilskunde, als auch die REITER Betten & Vorhänge GmbH können jederzeit ohne Angabe von Gründen die Geschäftsverbindung beenden. Im Falle einer Beendigung vor Ablauf eines Kalenderjahres wird die Abrechnung der Rückvergütung wie im Pkt. 4 geregelt durchgeführt.
Leonding, 01.Jänner 2010














